Zwangsbestattung


Eine amtlich angeordnete Bestattung, landläufig auch Zwangbestattung genannt, kommt immer dann zum Tragen, wenn keine bestattungspflichtigen Angehörigen ausfindig gemacht werden können. In Bremen hat eine Amtsbestattung nach einer Frist von 10 Tagen nach Eintritt des Todes zu erfolgen, wenn sich innerhalb dieser Frist kein verantwortlicher Angehöriger bei der Rechtsmedizin in Bremen gemeldet hat.
Nicht selten hoffen Hinterbliebene, dass sie durch ihr nicht Handeln und die dann folgende Beisetzung von Amts wegen, von den Kosten verschont bleiben. Das ist ein Irrtum, denn die Rechtsmedizin als ausführendes Organ für die Stadt Bremen wird die entstandenen Kosten später von den Hinterbliebenen zuück fordern. Das gilt leider auch, wenn zwischen der verstorbenen Person und den Hinterbliebenen jahrzehntelang kein Kontakt bestand.