<

Sterbefall in der Rechtsmedizin Bremen:
Besteht eine Bestattungspflicht, ja oder nein ?

Als Bestattungsinstitut aus Bremen wollen wir Ihnen auf den folgenden Seiten einen kleine Orientierung bieten, wenn Sie mit einem unerwarteten Sterbefall konfrontiert werden, Nicht selten wird ein Todesfall durch seine Umstände zu einem Fall der Polizei oder der Rechtsmedizin in Bremen werden.

Das kann immer dann passieren, wenn beim Auffinden einer verstorbenen Person, nicht zweifelsfrei geklärt werden kann, ob es sich um eine natürliche Todesursache handelt.

In diesen Fällen ist eine Überprüfung der Todesursache gesetzlich vorgeschrieben. Diese Überprüfung wird generell von der jeweils örtliche Staatsanwaltschaft über die zuständige Rechstmedizin durchgeführt.

Erst wenn nach der rechtsmedizinischen Untersuchung eine Freigabe durch die Staatsanwaltschaft vorliegt, können wir als Bestattungsunternehmen den Verstorbenen übernehmen.

Bei Fragen zu diesem umfangreichen Komplex und den dabei auf Sie zu kommenden Kosten, stehen wit Ihnen telefonisch unverbindlich jederzeit unter

Tel. 0421-1 44 11

zur Verfügung.

Auch wenn beim Auffinden eines verstorbenen Menschen kein Angehöriger erreicht werden konnte, wird die Person üblicherweise in die Räume der Rechtsmedizin Bremen überführt.

Weil in diesen Fällen kein staatsanwaltlicher Grund für die erforderliche Überführung vorliegt, fallen hier neben den Überführungskosten auch tägliche Kosten für die Nutzung der klinikeigenen Kühlräume an. Gerade in diesen Fällen empfieht sich ein rasches Handeln, um die vermeidbaren Zusatzkosten so gering wie niedrig zu halten.

Nicht selten wird man durch die Polizei oder Rechtsmedizin davon in Kenntnis gesetzt, dass man für die Bestattung eines Verstorbenen aufkommen soll, zu dem man kaum oder gar keinen Kontakt hatte. Hier sollte man nicht "den Kopf in den Sand" stecken und nichts tun, sondern schnell und kompetent klären, inwieweit man tatsächlich bestattungspflichtig ist.
Besteht eine gesetzliche Bestattungspflicht, handeln Sie schnell, um die auf Sie zu kommenden Kosten einer drohenden angeordneten Amtsbestattung so gering wie möglich zu halten.
Hier stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch mit Rat und Tat zur Seite.