Kosten einer Amtsbestattung

Die Kosten einer amtlich angeordneten Bestattung werden nicht willkürlich festgesetzt, sondern sind festgeschrieben in der Gesundheitskostenverordnung (GesKostV) der Stadt Bremen. Es gibt keinen allgemeingültigen Universalpreis, sondern jede Beisetzung setzt sich aus individuellen Einzelposten zusammen. Im folgenden finden Sie einen Minimalkalkulation für eine Amtsbeisetzung, bei der sich die verstorbene Person in der Rechtsmedizin befindet und es einen bestattungspflichtigen Angehörige gibt.

Gebühren-Kennziffer Gebührenposten Preis Einzelposten* Zwischensumme
520.11 Leichenbeförderung vom Sterbeort zur Rechtsmedizin 96,39 €*
520.07 Amtl. Anordnung zur Beisetzung bei einem nachlasspflichtigem Angehörigen 285,60 €*
520,08 Durchführung der Bestattung 809,20 €*
520.11 Leichenbeförderung von der Rechtsmedizin zum Krematorium 96,39 €*
Zwischensumme der Bestatterleistungen 1.287,58 €
520.09 Bereitstellung einer anonymen Urnengrabstelle inkl. Kosten der Einäscherung 798,49 €*
520.00 2. amtsärztliche Leichenschau vor einer Einäscherung wenn der Tod im niedersächsischen Umland eingetreten ist 60,69 €*
520.01 bzw Kosten der qualifizierten Leichenschau bei jeder Beisetzungsart, wenn der Tod in Bremen oder Bremerhaven eingetreten ist   222,53 €*
Zwischensumme für anonyme Grabstätte und Einäscherung bei Todesfall in Bremen 1.021,02 €
Hinzu kommen die Kosten der ersten Todesfestellung durch einen niedergelassenen Arzt, einem Krankenhausarzt oder dem Arzt der Polizei. Die Kosten liegen üblicherweise zwischen 51,- EUR bis zu 100,- EUR, je nach Tageszeit und Anfahrtkosten des Arztes 75,- € (Mittelwert)
Minimal zu erwartende Gesamtkosten einer amtlich angeordneten Beisetzung 2.383,60 €
Optional bei z.B. nur 4 gebührenpflichtigen Tagen in der Leichenhalle der Rechtsmedizin 190,40 €*
Durchschnittlich anfallende Gesamtkosten einer amtlich angeordneten Beisetzung   2.574,00 €
die mit * gekennzeichneten Posten enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, die bei amtlich angeordneten Bestattungen von den Hinterbliebenen erhoben werden.

Im Einzelfall erhöhen sich die Kosten in der Rechtsmedizin bei mehrtägiger Einlagerung nach der Freigabe um 47,60 EUR je Tag inkl. Mehrwertsteuer und bei mehr bestattungspflichtigen Angehörigen, erhöht sich die Kennziffer 520.07 um 30,00 EUR je weiterer Person


Lfd-Nr. Leistung Preis Einzelposten*
1 Durchführung einer schlichten Beisetzung als Urnenbestattung, inkl. aller Überführungen im stadtbremischen Bereihc, inkl. Überführung zum Krematorium, inkl. Stellung eines Einäscherungssarges, inkl. aller Kühlkosten in unserem Haus nach der Abholung aus der Rechtsmedizin 1.099,00 €
2 Kosten der Einäscherung gemäß Gebührenordnung Krematorium Bremen 309,90 €
Kosten der qualifizierten Leichenschau   222,53 €
3 anonyme Grabstelle inkl. Beisetzungskosten
175,- bis 550,00 €
175,00 €
Mögliche Gesamtkosten unserer Alternative zu einer amtlich angeordneten Bestattung
1.806,43 €