Ungeklärte Todesfälle und mögliche Kosten


Wenn eine Todesursache nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, muss von Amts wegen ermittelt werden. In diesen Fällen wird die Rechstmedizin tätig. Tritt der Tod in einem Krankenhaus infolge einer medizinischen Maßnahme ein, hat die Rechtsmedizin zu prüfen ob es zu einem medizinischen Fehlverhalten kam.
In diesem Fall gibt es keine sofortige Freigabe, sondern Krankenhäuser und Kliniken müssen jeden eingetretenen Todesfall der Rechtsmedizin melden.
Zunächst erfolgt an Hand der Aktenlage eine Bewertung der Sachlage. Ist eine nähere Untersuchung erforderlich, wird der oder die Verstorbene in die Pathologie der Rechtsmedizin überführt und gegebenenfalls obduziert. Erst danach wird eine Freigabe erteilt.

Jeder von vornherein ungeklärte Todesfall wird sofort in die Pathologie zur Obduktion überführt um Klarheit zur Todesursache zu erhalten.
In Bremen wird die Tätigkeit einer erforderliche Obduktion nicht auf die Hinterbliebenen abgewälzt, sondern vom Etat der Polizei erfasst.
Nach Durchführung einer Obduktion bewertet die Staatsanwaltschaft das Ergebnis und erteilt eine später Freigabe zur Bestattung. Sobald die Freigabe erteilt wurde, stellt die Pathologie der Rechtsmedizin die weitere Nutzung der Kühlräume in Rechnung. Hier werden aktuell 40,- EUR plus MwSt je Tag berechnet.

Fahren die Rechtsmediziner auf Anforderung der Polizei zu einem Verstorbenen an den Ort des Ablebens um die erste Todesfeststellung vorzunehmen - im Volksmund wird auch vom Polizeiarzt gesprochen, wird dieser Einsatz später den Angehörigen in Rechnung gestellt. Die Kosten variieren nach Aufwand, Tageszeit und Anfahrt der Mediziner. Hier sind Kosten zwischen 65,- und 165,- EUR gängige Beträge, die über die Bestattungsunternehmen an die Angehörigen weiter gereicht werden.