Die Bestattungspflicht wird durch Ländergesetz geregelt. In den Bestattungsgesetzen aller Bundesländer ist die Pflicht zur Bestattung unterschiedlich geregelt, aber weitestgehend abhängig vom individuellen Verwandchaftsgrad.
Lediglich in Bremen ist der im folgenden aufgelistete bestattungspflichtige Personenkreis gleichermaßen bestattungspflichtig.
- Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
- die volljährigen Kinder
- die Eltern
- die volljährigen Geschwister
Unabhängig von der Pflicht zur Bestattung ist die Pflicht zur Tragung der
Kosten zu sehen, denn bei vorhandenem Nachlass, sind die Bestattungskosten aus dem Erbe zu begleichen. Wenn die zur Bestattung verpflichteten Personen und die Erben nicht identisch sind, müssen die gesetzlich verpflichteten Angehörigen die Bestattung zunächst beauftragen und bezahlen und können später auf Grundlage des § 1968 BGB die entstandenen Kosten von einem möglichen Erben einfordern.